WappenzivWappenWappen
  • Schornsteinfegersuche
  • Startseite
  • Interner Bereich
✕
Öl-Heizungen wie geht es weiter?
9. April 2020
UMWELTFREUNDLICH ANHEIZEN
30. Oktober 2020

Rauchmelder können Leben retten

Gute Nachricht: Rauchmelder sind jetzt Standard

Mittlerweile müssen Neubauten in allen Bundesländern mit Rauchmeldern ausgestattet sein. In fast allen Bundesländern gilt dies auch für Bestandsgebäude.

Montage durch Eigentümer und Vermieter 

Wer für den Einbau und die Betriebsbereitschaft von Rauchmeldern verantwortlich ist und welche Räume auszustatten sind, beschreibt die jeweilige Landesbauordnung. Grundsätzlich übernimmt der Eigentümer bzw. Vermieter die Installation und Wartung von Rauchmeldern.

Mieter teilweise in der Pflicht 

Abhängig vom Landesrecht oder von Mietvereinbarungen kann jedoch der Mieter für die Pflege und Prüfung der Rauchmelder verantwortlich gemacht werden. Viele Wohnungsgesellschaften und Vermieter geben diese Aufgabe lieber komplett an externe Dienstleister ab. Diese überprüfen und dokumentieren regelmäßig die Betriebsbereitschaft der Rauchmelder.

Rauchmelderpflicht – wo sie gilt und für wen

Rauchmelder wo anbringen?

Ein Rauchmelder sollte jeweils in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Fluchtwege dienen, an der Decke befestigt werden. In Berlin und Brandenburg muss auch im Wohnzimmer ein Rauchmelder installiert werden.

Empfohlen wird die Montage möglichst in Zimmermitte mit einem Mindestabstand von 50 Zentimetern zu den Wänden. Da Zugluft die Raucherkennung beeinträchtigen kann, sollte ein Rauchmelder nicht in der Nähe von Luftschächten befestigt werden.

Nicht vergessen: Funktionscheck

Einmal jährlich Funktionstüchtigkeit überprüfen und Prüftaste drücken, falls notwendig Staub entfernen. Ertönt kein Prüfsignal, sollte bei Rauchmeldern mit herausnehmbarer Batterie die Batterie oder bei Bedarf der komplette Rauchmelder ausgetauscht werden.

Besser mit fest verbauter Batterie

Empfehlenswert sind Rauchmelder mit dem Q-Zeichen. Das Q-Qualitätszeichen sichert zum Beispiel die Verwendung hochwertiger, fest eingebauter Lithium-Batterien mit einer Lebensdauer von bis zu 10 Jahren. Dies deckt sich mit der empfohlenen Nutzungsdauer von Rauchmeldern: Nach 10 Jahren sollte ein Rauchmelder erneuert werden, da die Sensoren mit der Zeit unter anderem durch Staub in ihrer Funktionstüchtigkeit beeinträchtigt werden können.

Auch Schornsteinfegerbetriebe bieten Rauchwarnmelder inklusive Montage und Wartung an.

Schornsteinfegerbetrieb mit Rauchmelderservice suchen

 

Share

Links

  • LIV Bayern
  • Innung Mittelfranken
  • Innung Niederbayern
  • Innung Oberbayern
  • Innung  Oberfranken
  • Innung Oberpfalz
  • Innung Unterfranken
  • ZIV

Kontaktdaten

86161 - Augsburg
Siebentischstraße 56

56798494

56975005

Kontakt

Bürozeiten

Bürozeiten
Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Do 8.00 - 16.00 Uhr

© 2021 MySchornsteinfeger. All Rights Reserved. Impressum / Datenschutz
      Schornsteinfegersuche
      Hier finden Sie Ihren
      bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger oder Ihre bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin

      Bitte Straßenname eingeben: